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Autor
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Thema: Ominöser Bundesauschuss Ärzte und Kassen
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ede..... unregistriert
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erstellt am: 27. Mai 2001 02:05
Im Rahmen verschiedener Beiträge und auch meines Beitrags war immer mal vom o.g.Bundesausschuss die Rede, der zu bestimmen habe, was die Kassen bezahlen. Nach genauerer Information habe ich gefunden, dass dieser Ausschuss lt. einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen nicht demokratisch legitimiert ist und deswegen oder überhaupt NUR Empfehlungen abgeben kann, die aber nicht verbindlich sind. Das Bundessozialgericht hat ja bereits etliche dieser Empfelungen, an die sich die Kassen meist (nicht immer) halten kassiert. Laut diesem Gericht haben die Aussagen des Ausschusses keine normative Wirkung für die Versicherten, demnach auch nicht für die Ärzte. Auch der Bundesgesundheitsminister kann dem Ausschuss Weisungen geben, was z.B. Seehofer mal gemacht hat. Im Sozialgesetzbuch steht auch drin, dass neben der üblichen Medizin auch andere Therapien zu bezahlen sind von den Kassen. Kläger haben sich schon öfters auf das Sozialgesetzbuch berufen und haben dabei Erfolg gehabt gegen die Kassen. |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 08:35
Lesen sie dazu: http://www.aerztezeitung.de/docs/2001/04/06/065a0302.asp |
wbensch unregistriert
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erstellt am: 27. Mai 2001 10:13
Die vom Landessozialgericht Celle aufgeworfene Frage nach der Legitimation des Bundesausschusses bleibt weiter unbeantwortet. Wo sonst entscheiden Verbandsvertreter über Milliardenbeträge an halbstaatlichen Geldern, ohne daß die betroffenen Bürger, die Beitragszahler und Patienten darauf Einfluß haben? /Aus dem angeführten link! Interessant dazu auch die Diskussion dazu, was denn unsere Abgeordneten im Parlament noch für eine Funktion wahrnehmen. Geschieht die Diskussion nicht überwiegend medienwirksam im TV in Talkshows jeglicher Couleur? Wo werden also Entscheidungen getroffen? Sind diese Gremien durch die demokratische Wahl autorisiert? |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 10:28
Politik findet in zunehmendem Maße nicht mehr im Bundestag statt. Ist ein nationaler Ethikauschuß politisch legitimiert?? |
ede.... unregistriert
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erstellt am: 27. Mai 2001 13:38
Im 5.Sozialgesetzbuch § 2.Abs. 1 heisst es ausdrücklich: "Behandlungsmethoden; Arznei und Heilmethoden der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen". |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 16:14
Sofern sie nicht durch Heil- oder Hilfsmittelrichtlinien ausgeschlossen sind |
O^O Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 17:19
@ "ede" : Lassen Sie es sein, SIE werden weder Jurist noch Mediziner ! |
lucky unregistriert
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erstellt am: 27. Mai 2001 21:53
Lieber Ede,das Bundessozialgericht ist aber inzwischen wieder auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt und fordert einen Wirkungsnachweis. Früher hieß es einmal: was viele Ärzte machen, kann kein Unsinn sein; das muß bezahlt werden. Das ist vorbei, auch Richter sind lernfähig. Heute zählt, egal welche Therapierichtung, nur noch der Wirkungsnachweis. |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 22:26
daisserwidder, der lucky. Es gibt scheints doch verschiedene.Klasse. PR |
Peter Rapp Mitglied
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erstellt am: 27. Mai 2001 22:29
apropos Wirkungsnachweis, was nochmal gilt da alles als Solcher ? Und gibts da Ausnahmen ? PR |