Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums
17.3.2002
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Autor
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Thema: Regresse durch Willkür der Krankenkassen
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Seitz Mitglied
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erstellt am: 07. März 2001 16:23
Richtgrößen überschritten Arzt soll 3,98 Millionen DM erstatten KV Berlin und Kassen streiten über Grundsatzfragen beim Prüfungsverfahren BERLIN (HML). Für den Kollegen muß der Schock groß gewesen sein. Genau 5,98 Millionen DM soll ein niedergelassener Arzt den Berliner Krankenkassen nach einer Entscheidung des Prüfungsausschusses er statten, weil er 1998 die vereinbarten Richtgrößen überschritten hat. Im Vergleich dazu fein heraus ist ein anderer Kollege, der ganze 248 DM zurückzahlen soll. Zwischen diesen beiden Extremen bewegen sich die Entscheidungen des Prüfungsausschusses, der in der Hauptstadt bisher 151 Kollegen zum Regreß verdonnert hat. Die geforderten Summen liegen nicht selten im fünf- und sechsstelligen Bereich. Gegen die Entscheidungen des paritätisch besetzten Prüfungsausschusses, in dem die Kassen mit dem Vorsitz bei Stimmengleichheit eine Mehrheit besitzen, haben die betroffenen Ärzte und die KV Berlin Widerspruch eingelegt. Die Prüfung nach Richtgrößen ist voll angelaufen, obwohl sich Kassen und KV bei einer grundsätzlichen Frage in den Haaren liegen. Nach Meinung der KV haben die Krankenkassen zur Prüfung keine vollständigen und damit keine ausreichenden Daten über die von jedem Arzt verordneten Arzneimittel vorgelegt. Auch seien Medikamente falsch zugeordnet worden. Das Risiko, vor den Sozialgerichten Schiffbruch zu erleiden, sei sehr groß. Das sehen die Kassen anders. Sie unterstellen der KV, sie wolle mit diesem Kurs die Richtgrößenprüfungen torpedieren. Man müsse kein vollständiges Datenmaterial vorlegen, sondern könne in bestimmten Fällen auch mit Hochrechnungen arbeiten. Daß Arzneimittel den Ärzten falsch zugeordnet werden können, bestreiten die Kassen nicht. Den Vorschlag, durch eine Stichprobe einen Faktor für die falsche Zuordnung von Rezepten zu entwickeln und daraus einen Abschlag zu errechnen, hat der KV-Vorstand abgelehnt.Kommentar: Die Kassen wissen zwar nicht, wieviel ein Arzt verordnet hat, und geben dies auch zu. Sie wissen aber ganz genau, wieviel er zuviel verordnet hat und wie hoch seine Strafe sein muß. In welchem Land leben wir eigentlich?? Bananenrepublik? Rechtsstaat? Was meinen sie Sozi? |
Seitz Mitglied
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erstellt am: 07. März 2001 16:26
Es handelt sich muß 5,98 Mio DM. |
Behrmann,Kinderarzt unregistriert
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erstellt am: 07. März 2001 19:11
Andererseits habe ich mal einen Pharmaregress vor dem Sozialgericht gewonnen,weil die KV sich zu meinen Ungunsten um 7000 DM verrechnet hatte (ich lag damit trotzdem noch drüber)..-Nein eigentlich nicht genau deswegen,sondern weil die KV auf meine diesbezügliche Klarstellung nicht reagiert hatte(eine Unverschämtheit,die der Richter auch so sah und für mich entschied - ohne die Summen überhaupt zu würdigen).Dem Computer sei Dank.Aber Arbeit hats schon gemacht(ohne Anwalt). Die zur Rede stehenden Medikamente habe ich übrigens damals bei einer bestimmten ungünstigen Erregerlage(Antibiotika) sehr für die Patienten gebraucht. Es war so übel,daß bei den Mittelohrentzündungen trotz differenzierter und teurer Antibiose 6 gefürchtete Mastoiditiden entstanden sind.Alles dies habe ich erfolglos sorgfältig begründet.Damals gabs noch kein Generikum fürs Cefachlor. |
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